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   VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114   

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VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114 (https://dejure.org/2022,28024)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.2022 - 19 CS 19.1114 (https://dejure.org/2022,28024)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2022 - 19 CS 19.1114 (https://dejure.org/2022,28024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 53 Abs. 3
    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (52)

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Entsprechend der dem Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Juli 2017 zugrundeliegenden Konstellation sei zwar bei Handlungen im niedrigschwelligen Bereich vom Vorliegen der in § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vertypten Gefährdungstatbestände auszugehen; im Rahmen der (ergebnisoffenen) Abwägung mache es jedoch einen Unterschied, ob dem Betroffenen etwa lediglich die Mitgliedschaft in einer den Terrorismus unterstützenden Vereinigung oder aber wesentliche Unterstützungshandlungen, womöglich gar in herausgehobener Position zur Last gelegt werden könnten (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16).

    Für den im Gesetz verwendeten Begriff des Terrorismus können wesentliche Kriterien aus der Definition terroristischer Straftaten in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 (BGBl. 2003 II S. 1923), aus der Definition terroristischer Straftaten auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Beschluss des Rates Nr. 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 S. 3) sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344 S. 93) gewonnen werden (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - BVerwGE 159, 270-288; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und auch die Vorfeldunterstützung durch sogenannte Sympathiewerbung erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - BVerwGE 157, 325-356, juris Rn. 29; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - BVerwGE 159, 270-288, juris Rn. 20 ff.).

    Wegen der tatbestandlichen Weite des Unterstützerbegriffs reicht die potenzielle Erhöhung des latenten Gefährdungsrisikos, welches von einer Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten ausgeht, aus (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 28).

    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen jedoch solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der Vereinigung gerichtet sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O., Rn. 21; U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 15).

    Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O., juris Rn. 21; U.v. 22.2.2017, a.a.O., juris Rn. 34 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 41).

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG setzt ein Verbot der den Terrorismus unterstützenden Vereinigung nicht voraus und erfasst eine Vorfeldunterstützung des Terrorismus, ohne dass diese bereits mit einer solchen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verbunden sein muss, die ein versammlungs- bzw. vereinsrechtliches Einschreiten rechtfertigt (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - BVerwGE 159, 270-288, juris Rn. 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die objektive Tatsache der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit dem Ausländer dann nicht mehr zugerechnet werden, wenn er sich glaubhaft hiervon distanziert hat (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O., juris Rn. 30 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbindet auch das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nicht von der Notwendigkeit der in § 53 Abs. 1 AufenthG vorgeschriebenen umfassenden Interessenabwägung; für eine einzelfallbezogene, förmliche "Typenkorrektur" in der Weise, dass das den Tatbestand des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erfüllende Verhalten bei atypischen Umständen, insbesondere Verhaltensweisen im unteren Gefährlichkeitsbereich der gesetzlich vertypten Verhaltensweisen, in ein "nur" schwerwiegendes Ausweisungsinteresse herabgestuft wird, besteht wegen der umfassenden, auch stufenübergreifend gebotenen Verhältnismäßigkeitsabwägung kein Bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 39).

    Denn im Rahmen der (ergebnisoffenen) Abwägung macht es einen Unterschied, ob dem Betroffenen etwa lediglich die Mitgliedschaft in einer den Terrorismus unterstützenden Vereinigung oder aber wesentliche Unterstützungshandlungen, womöglich gar in herausgehobener Position zur Last gelegt werden können (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O. Rn. 39).

    Das kann auch in Fällen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit zu einem Überwiegen des Bleibeinteresses führen (vgl. Anmerkung Pfersich zu BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 -, ZAR 2018, 166).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Die Ausweisung findet ihre - mit Assoziationsrecht vereinbarte (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 60 ff.) - Rechtsgrundlage in § 53 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AufenthG.

    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und auch die Vorfeldunterstützung durch sogenannte Sympathiewerbung erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - BVerwGE 157, 325-356, juris Rn. 29; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - BVerwGE 159, 270-288, juris Rn. 20 ff.).

    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen jedoch solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der Vereinigung gerichtet sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O., Rn. 21; U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 15).

    Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O., juris Rn. 21; U.v. 22.2.2017, a.a.O., juris Rn. 34 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 41).

    Für den Ausländer muss die eine Unterstützung der Vereinigung, ihrer Bestrebungen oder ihrer Tätigkeit bezweckende Zielrichtung seines Handelns erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (BVerwG, U.v. 22.2.2017, a.a.O., Rn. 31).

    Bei der PKK/Kongra-Gel handelt es sich um eine Vereinigung, die auf der vom Rat der Europäischen Union erstellten Liste der Terrororganisationen aufgeführt ist (vgl. ÄndGS 2002/340 GASP), die sich weiterhin grundsätzlich gewaltbereit zeigt und bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele terroristische Mittel anwendet, und die mithin den Terrorismus unterstützt (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017, a.a.O., Rn. 53; VGH BW, U.v. 13.1.2015 - 11 S 889/15, juris Rn. 74 ff.).

    Im Falle der Ausweisung eines assoziationsberechtigten t. Staatsangehörigen führt § 53 Abs. 3 AufenthG nicht zu einer Verdrängung der wertenden und gewichtenden Ausweisungsbestimmungen nach §§ 53 Abs. 1, 54, 55 AufenthG; ihnen kommt auch im Rahmen des § 53 Abs. 3 AufenthG die Bedeutung von gesetzlichen Umschreibungen spezieller Interessen mit dem jeweiligen Gewicht zu (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Gleichwohl lässt dieser Umstand das Bedürfnis für den auf der Grundlage von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO begehrten Rechtsschutz nicht entfallen (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.2005 - 1 VR 5/05 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 - juris Rn. 20), zumal eine Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG grundsätzlich gesondert und auch durch eine andere Behörde erlassen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6/21 - juris Rn. 45) und das Bundesamt mit insoweit bestandskräftigem Bescheid vom 6. November 2019 eine Abschiebungsandrohung erlassen hat.

    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 21; U.v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers findet § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nach seinem Wortlaut auch in Bezug auf assoziationsrechtliche Aufenthaltsrechte Anwendung, und differenziert - anders als § 50 Abs. 1 AufenthG - nicht zwischen nationalen Aufenthaltstiteln und assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechten (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6/21 - Rn. 50; ebenso NdsOVG, B.v. 28.1.2021 - 13 ME 355/20 - juris Rn. 18; a.A. noch VGH BW, B.v. 16.11.2010 - 11 S 2328/10 - juris); dessen ungeachtet hat die Antragsgegnerin hier die sofortige Vollziehung der zum Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 6 oder Art. 7 ARB 1/80 führenden Ausweisung angeordnet.

    § 53 Abs. 3 AufenthG modifiziert den allgemeinen Prüfungsmaßstab des § 53 Abs. 1 AufenthG, ändert aber im Übrigen nichts an der durch diese Grundnorm vorgegebenen Prüfungsstruktur; insbesondere sind bei der vorzunehmenden Interessenabwägung im Lichte des spezifischen Prüfungsmaßstabs des § 53 Abs. 3 AufenthG auch die §§ 54 und 55 AufenthG anzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6/21 - juris Rn. 27).

    Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07, BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6/21; U.v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 - jeweils juris) und den maßgeblichen Kriterien seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. z.B. EGMR, U.v. 13.10.2011 - "Trabelsi" - Nr. 41584/06 - juris) folgend sind die persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers sowie das öffentliche Interesse zutreffend abgewogen und gewichtet worden.

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung des Weiteren die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 19 CS 17.1784 - juris Rn. 7, B.v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris Rn. 49 jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt der in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Garantie eines umfassenden und effektiven Rechtsschutzes eine wesentliche Bedeutung bereits für den vorläufigen Rechtsschutz zu, dessen Versagung irreparable Folgen haben kann (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - juris Rn. 21).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 - BVerfGE 35, 382 ; B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ; B.v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 - juris; B.v. 13.6.2005, a.a.O., juris Rn. 21).

  • EuG, 15.11.2018 - T-316/14

    PKK / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Europarechtlich sei entschieden worden, dass die PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der Liste terroristischer Organisationen gestanden habe (EuG, U.v. 15.11.2018 - T-316/14 - juris).

    Soweit der Antragsteller anführt, dass nach der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 15. November 2018 die PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der Liste terroristischer Organisationen gestanden habe (vgl. EuG, U.v. 15.11.2018 - T-316/14, Celex-Nr. 62014TJ0316 - juris), ist darauf zu verweisen, dass - abgesehen davon, dass die zitierte Entscheidung die Aufnahme der PKK auf die sog. EU-Terrorliste durch die Beschlüsse in den Jahren 2015 bis 2017 lediglich aus formalen Gründen gerügt hat, da die Belassung der PKK auf der Terrorliste nicht hinreichend begründet gewesen sei und damit gegen Art. 296 AEUV verstoßen habe, - diese Entscheidung (weitgehend) durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. April 2021 (Az.: C-46/19) mit der Begründung aufgehoben wurde, der Rat sei nicht verpflichtet gewesen, im Rahmen der Begründung dieser Rechtsakte die Richtigkeit der Tatsachen nachzuweisen, die diesem Überprüfungsbeschluss zugrunde lagen, der als Grundlage für die Begründungen dieser Rechtsakte für den Verbleib der PKK auf der streitigen Liste diene.

    Die Qualifizierung der PKK (alias "KADEK", alias "KONGRA-GEL") als terroristische Vereinigung unterliegt somit auch vor dem Hintergrund der (weitgehend aufgehobenen) Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 15. November 2018 (Az.: T-316/14) keinen durchgreifenden Zweifeln (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2021 - 19 ZB 20.1468 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O., juris Rn. 21; U.v. 22.2.2017, a.a.O., juris Rn. 34 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 41).

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verlangt bezüglich der Anknüpfungstatsachen, die als Indizien für die Schlussfolgerung einer Unterstützung der terroristischen Vereinigung dienen, die volle richterliche Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 12; U.v. 22.5.2012 - 1 C 8/11 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen jedoch solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der Vereinigung gerichtet sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017, a.a.O., Rn. 21; U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 15).

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verlangt bezüglich der Anknüpfungstatsachen, die als Indizien für die Schlussfolgerung einer Unterstützung der terroristischen Vereinigung dienen, die volle richterliche Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 12; U.v. 22.5.2012 - 1 C 8/11 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 41).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07, BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6/21; U.v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 - jeweils juris) und den maßgeblichen Kriterien seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. z.B. EGMR, U.v. 13.10.2011 - "Trabelsi" - Nr. 41584/06 - juris) folgend sind die persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers sowie das öffentliche Interesse zutreffend abgewogen und gewichtet worden.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 17; B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris Rn. 29; B.v. 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 - juris Rn. 42 f.) ist für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Die Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht - und zwar sowohl der Begriff der Unterstützung des Terrorismus durch die Vereinigung als auch der Begriff der individuellen Unterstützung dieser Vereinigung durch den betroffenen Ausländer - sind nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung in § 129a Abs. 5 StGB (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12 m.w.N. seiner stRspr; BayVGH, U.v. 8.1.2020 - 10 B 18.2485 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11

    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
    Darüber hinaus werde im Hauptsacheverfahren der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden müssen (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 22.05.2012 - BVerwG 1 C 8.11).

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verlangt bezüglich der Anknüpfungstatsachen, die als Indizien für die Schlussfolgerung einer Unterstützung der terroristischen Vereinigung dienen, die volle richterliche Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 12; U.v. 22.5.2012 - 1 C 8/11 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • EuGH, 22.04.2021 - C-46/19

    Rat/ PKK

  • VGH Bayern, 08.01.2020 - 10 B 18.2485

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Ansar al-Islam)

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 45.19

    Nachweis einer Tätigkeit als Funktionär für die PKK als Grund für eine Ausweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15

    Rechtmäßigkeit einer automatischen Versagung der Verlängerung eines

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 19 ZB 20.1468

    Qualifizierung der PKK (alias "KADEK", alias "KONGRA-GEL") als terroristische

  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 VR 5.05

    Eilrechtsschutz im vorrangigen Aussetzungsverfahren nach § 80 der

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 19 CS 17.1784

    Rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung wegen

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1995 - 7 B 12825/94

    Ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung; Ausländer;

  • VG Karlsruhe, 17.01.2023 - 8 K 702/21

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland mit Abschiebungsandrohung und

    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 17.6.2022 - 19 CS 19.1114 - juris Rn. 41; Urteil vom 8.1.2020 - 10 B 18.2485 - juris Rn. 41).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Bei der spezialpräventiv begründeten Ausweisung muss die begründete Besorgnis bestehen, die vom Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - juris Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 18 B 632/22 - juris Rn. 49; BayVGH, Beschluss vom 17. Juni 2022 - 19 CS 19.1114 - juris Rn. 59).
  • VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19

    Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache;

    Der Begriff der Unterstützungshandlung, der § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zugrunde liegt, ist nach der Rechtsprechung des Eufach0000000005s weit auszulegen und anzuwenden, um damit auch der völkerrechtlich begründeten Zwecksetzung des Gesetzes gerecht zu werden, dem Terrorismus schon im Vorfeld die logistische Basis zu entziehen (BVerwG, Urt. vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris Rn. 21f., BVerwGE 159, 270; Nds. OVG, Beschl. vom 14.10.2020 - 13 ME 278/20 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. vom 17.06.2022 - 19 CS 19.1114 -, BeckRS 2022, 27404 Rn. 26).
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